Wie alles begann…

Der Gedanke kam uns Ende November 2004 beim sonntäglichen Joggen am Rheinufer: Warum haben wir Ingelheimer eigentlich keinen echten Weihnachtsmarkt? Warum müssen wir mit unseren Familien und Freunden „sonstwohin“ fahren, um bei klirrender Kälte einen dampfenden Glühwein zu trinken, leckere Maronen zu schnuppern und adventlichen Klängen zu lauschen?

Den Rest kennen viele von Ihnen: Innerhalb kürzester Zeit sammelten wir ca. 1.600 Unterschriften in Ingelheimer Geschäften. Bestärkt durch den Zuspruch in der Bevölkerung machten wir uns an die Arbeit und erstellten eine Ideenskizze für einen Weihnachtsmarkt an der Burgkirche, getragen von dem Leitgedanken:

„Von Ingelheimern – für Ingelheimer“

Die Initiative gründete am 21. April 2005 die „Ingelheimer Weihnachtsmarkt an der Burgkirche GbR“ mit den Gesellschaftern Stefan Heinrich und Matthias Singer-Fischer.

Wir konnten alle sechs Stadtratsfraktionen für unsere Idee begeistern und so war der Weg geebnet für den Gang durch die Instanzen. Am 21. Februar 2005 stimmte der Stadtrat unserem Anwohnerantrag zu. Bereits 3 Wochen später und nach einigen Runden mit dem Haupt- und Finanzausschuss, war es schließlich geschafft:
In der Stadtratssitzung am 14. März 2005 stimmten alle Fraktionen einem Zuschuss in Höhe von 21.000 € zu (Auflagen).

Die Auflagen im Detail

Die Zuschussgewährung von maximal 21.000 € wurde unter folgenden Vorbehalten gewährt:

  • es müssen mindestens 20 bis 25 Beschicker am Weihnachtsmarkt teilnehmen
  • der Veranstalter weist bis zum 31. August 2005 abgeschlossene Verträge mit den Beschickern nach
  • die im Realisierungskonzept genannten Rahmenbedingungen sollen in den wesentlichen Grundzügen im Sinne einer qualitätsvollen Darbietung von Verkaufsständen verwirklicht werden
  • es sollen nur Ingelheimer Weine inkl. Glühwein ausgeschenkt werden
  • eine zeitliche Überschneidung des Weihnachtsmarktes an der Burgkirche und des Weihnachtsmarktes in der Alten Markthalle soll vermieden werden (Anmerkung: da nur vier Adventswochenenden zur Verfügung stehen, ist eine Überschneidung nicht zu vermeiden)
  • das Rosengärtchen soll nur von der Pflasterfläche aus genutzt werden (Anmerkung: Das Rosengärtchen wird von der Pflasterfläche und den Fußwegen aus genutzt)